Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.
Art. 4 – Inkrafttreten
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Art. 4
Inkrafttreten
- Gliederungspfad
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.07.2023
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Art. 4 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.
- SR-Nummer
- SR 783.016.2
- Dokumentart
- Verordnung
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 30.08.2018
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht