Die Sitzungen der PostCom werden vom Fachsekretariat protokolliert. Das Protokoll wird nach seiner Genehmigung durch die PostCom von der Präsidentin oder dem Präsidenten beziehungsweise der Vizepräsidentin oder dem Vizepräsidenten und von der Protokollführerin oder vom Protokollführer unterzeichnet.
Das Protokoll umfasst insbesondere die Namen der anwesenden Mitglieder, die gestellten Anträge, die gefassten Beschlüsse und eine Zusammenfassung der Begründung. Auf Verlangen werden auch die von den Mehrheitsbeschlüssen abweichenden Meinungen festgehalten.