Der Bundesrat legt jeweils für vier Jahre fest, welche strategischen Ziele der Bund als Eigner der Post erreichen will.
Vor der Verabschiedung der strategischen Ziele konsultiert der Bundesrat die zuständigen Kommissionen der Bundesversammlung.
Der Verwaltungsrat sorgt für die Umsetzung der strategischen Ziele, erstattet dem Bundesrat Bericht über deren Erreichung und stellt ihm die zur Überprüfung notwendigen Informationen zur Verfügung.