Art. 1 – Gegenstand
Art. 1
Gegenstand
- 4 Ausdruck gemäss Ziff. I der V der ComCom vom 23. Okt. 2020, vom BR genehmigt am 18. Nov. 2020, in Kraft seit 1. Jan. 2021 (AS 2020 6209). Diese Änderung wurde im ganzen Erlass berücksichtigt.
- 5 Ausdruck gemäss Ziff. I der V der ComCom vom 24. Sept. 2009, vom BR genehmigt am 4. Nov. 2009, in Kraft seit 1. Jan. 2010 (AS 2009 5835). Diese Änderung wurde im ganzen Erlass berücksichtigt.
- Gliederungspfad
- 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.01.2021
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Art. 1 Gegenstand Dieses Reglement regelt die Organisation und den Vollzug der Aufgaben der ComCom Ausdruck gemäss Ziff. I der V der ComCom vom 23. Okt. 2020, vom BR genehmigt am 18. Nov. 2020, in Kraft seit 1. Jan. 2021 (AS 2020 6209). Diese Änderung wurde im ganzen Erlass berücksichtigt. sowie das
- SR-Nummer
- SR 784.101.115
- Dokumentart
- Erlass
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 06.11.1997
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht