Anhang 5
(Art. 15)
Vorlage Konformitätserklärung
1 Die Konformitätserklärung für eine Funkanlage, die das schweizerische Konformitätskennzeichen gemäss Anhang 1 Ziffer 1 trägt, muss nach der folgenden Vorlage ausgestellt werden:
Titel: Konformitätserklärung
Funkanlage (Produkt-, Typen-, Chargen- oder Seriennummer):
Name und Adresse der Herstellerin oder ihrer in der Schweiz niedergelassenen bevollmächtigten Person:
Die alleinige Verantwortung für die Ausstellung dieser Konformitätserklärung trägt die Herstellerin:
Gegenstand der Erklärung (Bezeichnung der Funkanlage Zwecks Rückverfolgbarkeit; dazu kann eine hinreichend deutliche Farbabbildung gehören, wenn dies zur Identifikation der Anlage notwendig ist):
Der oben beschriebene Gegenstand der Erklärung erfüllt die anwendbaren Rechtsvorschriften der Schweiz:
Verordnung vom 25. November 2015 über Fernmeldeanlagen
gegebenenfalls weitere anwendbare Rechtsvorschriften
Angabe der einschlägigen technischen Normen, die zugrunde gelegt wurden, oder Angabe der anderen technischen Spezifikationen, bezüglich derer die Konformität erklärt wird. Dabei müssen die jeweilige Identifikationsnummer, die angewandte Fassung und gegebenenfalls das Ausgabedatum angegeben werden:
Gegebenenfalls: Die Konformitätsbewertungsstelle (Name, Identifikationsnummer) hat … (Beschreibung ihrer Mitwirkung) und folgende Baumusterprüfbescheinigung ausgestellt: …
Gegebenenfalls: Beschreibung des Zubehörs und der Bestandteile einschliesslich Software, die den bestimmungsgemässen Betrieb der Funkanlage ermöglichen und von der Konformitätserklärung erfasst werden: …
Zusatzangaben:
Unterzeichnet für und im Namen von:
(Ort und Datum der Ausstellung):
(Name, Funktion) (Unterschrift):
2 Die Konformitätserklärung für eine Funkanlage, die das ausländische Konformitätskennzeichen gemäss Anhang 1 Ziffer 2 trägt, muss nach der Vorlage gemäss Anhang VI der Richtlinie 2014/53/EU84 ausgestellt werden.