Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
Bewertungskategorien
Art. 45 Inkrafttreten 1 Diese Verordnung tritt unter Vorbehalt von Absatz 2 am 13. Juni 2016 in Kraft. 2 Artikel 11 tritt am 12. Juni 2018 in Kraft. 9. Kapitel: Schlussbestimmungen