Die Konzessionsbehörde legt im funktechnischen Netzbeschrieb die technischen und betrieblichen Merkmale der Frequenznutzung fest, insbesondere Frequenz, belegte Bandbreite, Leistung, Standort und Sendezeit.
Der funktechnische Netzbeschrieb ist Bestandteil jeder Funkkonzession.
Die Konzessionärin darf die Merkmale nur mit der Bewilligung der Konzessionsbehörde ändern.