Die Funkversuchskonzession berechtigt die Konzessionärin zur Nutzung bestimmter Frequenzen, um neue Technologien, neue Angebote oder Funkanlagen zu entwickeln, zu erproben und vorzuführen. Diese Technologien, Angebote und Funkanlagen müssen in diesem Zeitpunkt nicht den Vorschriften entsprechen.
Der Versuch und die Berichterstattung werden in der Konzession umschrieben.
Funkversuche sind lediglich im von der Konzessionsbehörde bestimmten Rahmen zulässig. Die Behörde schränkt die Versuche insbesondere in räumlicher und zeitlicher Hinsicht ein.