Die Funktion der Registerbetreiberin beinhaltet folgende Aufgaben:
Erbringung der Dienste und Sicherstellung des Betriebs und der Funktionen des DNS, die gemäss den Regeln, die auf internationaler Ebene angewendet werden, erforderlich sind, insbesondere:
Führung des Tätigkeitsjournals,
Verwaltung und Aktualisierung der Datenbanken mit allen Informationen zu den Domains, die zur Ausübung ihrer Funktion erforderlich sind,
Verwaltung der primären und sekundären Name-Server, unter Sicherstellung der Weiterleitung der Zonendatei an diese Server,
Zuweisung der Domain-Namen an IP-Adressen,
Einrichtung, Verwaltung und Aktualisierung einer RDDS-Datenbank (WHOIS)3,
Gewährung des Zugangs zu den in der Zonendatei enthaltenen Informationen zur Bekämpfung von Cyberkriminalität, für wissenschaftliche oder gesellschaftliche Forschung oder für andere Zwecke im öffentlichen Interesse;
Bereitstellung eines Systems zugunsten der Registrare, mit dem Registrierungsgesuche für Domain-Namen eingereicht und verwaltet werden können (Registrierungssystem), sowie Festlegung der Verfahren und der technischen und organisatorischen Bedingungen für die Registrierung und die Verwaltung der Domain-Namen durch die Registrare;
Zuteilung und Widerruf der Nutzungsrechte an Domain-Namen;
Bereitstellung eines technischen und administrativen Verfahrens, das auf Verlangen einer Halterin oder eines Halters einen einfachen Transfer der Verwaltung von Domain-Namen zwischen Registraren erlaubt;
Einrichtung der Streitbeilegungsdienste (Art. 14);
Gewährleistung des Erwerbs, der Installation, des Betriebs und der Aktualisierung der notwendigen technischen Infrastruktur;
Ergreifung der geeigneten Massnahmen zur Sicherstellung der Zuverlässigkeit, Stabilität, Zugänglichkeit, Verfügbarkeit, Sicherheit und des Betriebs der Infrastruktur sowie der notwendigen Dienstleistungen;
unverzügliche Meldung von Störungen des Betriebs des DNS, seiner Infrastruktur oder seiner Registrierungsdienstleistungen an die betroffenen Registrare;
Bekämpfung der Cyberkriminalität nach den Bestimmungen dieser Verordnung;
Bereitstellung einer spezifischen und leicht zugänglichen Website, auf der alle nützlichen Informationen über die Tätigkeit der Registerbetreiberin online abrufbar sind;
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Die Registerbetreiberin prüft die Aktivitäten der Registrare sowie der Halterinnen und Halter nicht generell und kontinuierlich. Sie ist nicht verpflichtet, aktiv nach Tatsachen oder Umständen zu suchen, die auf rechtswidrige, mittels Domain-Namen begangene Handlungen hinweisen; Artikel 51 Buchstabe b bleibt vorbehalten.7