Die Registerbetreiberin veröffentlicht die Voraussetzungen für den Abschluss eines Registrarvertrags sowie eine Liste der abgeschlossenen Registrarverträge mit Angabe von Name und Firma, Postadresse, Telefonnummer sowie E-Mail- und Internetadresse der Registrare.
Sie gibt die Registrarverträge auf Verlangen Dritten bekannt. Bestimmungen und Beilagen, die Geschäftsgeheimnisse enthalten, werden nicht veröffentlicht.