Für die Verfolgung und Beurteilung strafbarer Handlungen ist das BAKOM zuständig. Das Bundesgesetz vom 22. März 1974114 über das Verwaltungsstrafrecht ist anwendbar.
Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
Bewertungskategorien
Art. 102 Zuständigkeit und Verfahren 1 Für die Verfolgung und Beurteilung strafbarer Handlungen ist das BAKOM zuständig. Das Bundesgesetz vom 22. März 1974SR 313.0 über das Verwaltungsstrafrecht ist anwendbar. SR 313.0 2 … Aufgehoben durch Ziff. I des BG vom 26. Sept. 2014, mit Wirkung seit 1. Juli