Die SRG finanziert sich zur Hauptsache durch Abgaben für Radio und Fernsehen. Weitere Finanzierungsquellen stehen ihr offen, soweit dieses Gesetz, die Verordnung, die Konzession oder das einschlägige internationale Recht sie nicht beschränken.
Art. 34 – Finanzierung
Art. 34
Finanzierung
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.10.2024
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Art. 34 Finanzierung Die SRG finanziert sich zur Hauptsache durch Abgaben für Radio und Fernsehen. Weitere Finanzierungsquellen stehen ihr offen, soweit dieses Gesetz, die Verordnung, die Konzession oder das einschlägige internationale Recht sie nicht beschränken. 2. Titel: Veranstaltung schweizeris
- SR-Nummer
- SR 784.40
- Dokumentart
- Bundesgesetz
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 24.03.2006
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht