Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
Bewertungskategorien
Art. 53 Zugangsberechtigte Programme Für die drahtlos-terrestrische Verbreitung sind im Rahmen der Konzession zugangsberechtigt: a. die Programme der SRG; b. die Programme der Programmveranstalter, die über eine Konzession mit Leistungsauftrag verfügen. 3. Titel: Übertragung und Aufbereitung von Pro