Bei der Wahl der unabhängigen Beschwerdeinstanz sorgt der Bundesrat für eine angemessene Vertretung beider Geschlechter und der verschiedenen Sprachregionen.
Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
Bewertungskategorien
Art. 75 Zusammensetzung Bei der Wahl der unabhängigen Beschwerdeinstanz sorgt der Bundesrat für eine angemessene Vertretung beider Geschlechter und der verschiedenen Sprachregionen. 6. Titel: Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen