Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
Bewertungskategorien
Art. 8 Arbeitsverteilung 1 Der Präsident oder die Präsidentin bestimmt eine Referentin oder einen Referenten für jede Beschwerde. 2 Diese erstatten Bericht und stellen Antrag. 3 Das Sekretariat kann zur Mitarbeit bei der Berichterstattung beigezogen werden. 2. Abschnitt: Beschwerdeverfahren