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Art. 39 – Änderung bisherigen Rechts
Art. 39
- 63 Die Änderung kann unter AS 2000 3055 konsultiert werden.
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.08.2025
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Art. 39 … Die Änderung kann unter AS 2000 3055 konsultiert werden. Die Änderung kann unter AS 2000 3055 konsultiert werden. 5. Kapitel: Schlussbestimmungen / 1. Abschnitt: Änderung bisherigen Rechts
- SR-Nummer
- SR 810.11
- Dokumentart
- Bundesgesetz
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 18.12.1998
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht