Die Übermittlung der Daten durch die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt an das Amt nach den Artikeln 24 und 25 des Gesetzes erfolgt gleichzeitig mit der Meldung der Samenspenderdaten; das Formular kann in Papierform (Art. 16a) oder elektronisch (Art. 16b) übermittelt werden; das Amt erstellt das Formular.
Die weiteren Daten können zu einem späteren Zeitpunkt als nach Absatz 1 übermittelt werden.
Das Formular zur Eintragung von Samenspenderdaten enthält folgende Daten:
betreffend den Spender:
Name und Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort, Wohnort, Heimatort oder Staatsangehörigkeit, Beruf und Ausbildung,
Datum der Samenspende,
Ergebnisse der medizinischen Untersuchungen,
Beschreibung der äusseren Erscheinung: Statur, Grösse, Haarfarbe, Augenfarbe, Hautfarbe, besondere Merkmale;
betreffend die Empfängerin der Samenspende und ihren Ehemann oder ihre Ehefrau:22
Name und Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort, Wohnort, Heimatort oder Staatsangehörigkeit,
Datum der Insemination oder des Embryotransfers;
betreffend das Kind, falls der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt bekannt: Name und Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort, Geschlecht, Wohnort; falls die Geburt nicht bekannt ist: das mutmassliche Geburtsdatum;
betreffend die Ärztin oder den Arzt, die oder der die Samenspende aufbewahrt oder vermittelt hat, sofern es sich nicht um die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt handelt: Name und Adresse.