Das EJPD27 entzieht einem Laboratorium die Anerkennung, wenn dieses:
die Voraussetzungen für die Anerkennung nicht mehr erfüllt;
gegen Bedingungen und Auflagen, die mit der Anerkennung verbunden sind, schwer oder wiederholt verstösst; oder
gegen die Pflichten nach dieser Verordnung oder nach dem GUMG schwer oder wiederholt verstösst.
Bei geringfügigen Verstössen verwarnt fedpol das Laboratorium.