Die Mitglieder der Ethikkommission treten in den Ausstand, wenn:
sie selber am Forschungsprojekt mitwirken oder aus anderen Gründen ein persönliches Interesse haben;
Personen am Forschungsprojekt mitwirken, denen gegenüber sie weisungsbefugt, weisungsunterworfen oder mit denen sie persönlich verbunden sind; oder
sie aus anderen Gründen in der Sache befangen sind.
Befangene Mitglieder dürfen nicht an der Beratung und an der Entscheidfindung über den betreffenden Gegenstand teilnehmen.