Die Finanzhilfe beträgt höchstens 600 000 Franken pro Projekt.
Sie bemisst sich nach:
der Art und Bedeutung des Projekts;
dem Interesse des Bundes am Projekt;
den Eigenleistungen und Beiträgen von Bundesstellen und Dritten.
Die Auszahlung kann gestaffelt erfolgen. Sie wird auf den Fortschritt des Projekts abgestimmt.