In dieser Verordnung bedeuten:
Abhängigkeit beziehungsweise Sucht: Gruppe körperlicher und kognitiver Phänomene und von Verhaltensphänomen, die sich nach wiederholtem Konsum psychoaktiver Substanzen entwickeln können;
betäubungsmittelgestützte beziehungsweise substitutionsgestützte Behandlung: ärztlich verordneter Ersatz eines unbefugt konsumierten Betäubungsmittels durch ein Präparat im Rahmen einer ärztlichen und psychosozialen Behandlung;
Diacetylmorphin: pharmazeutisch legal hergestelltes Morphinderivat für die medizinische Behandlung opiatabhängiger Personen;
diacetylmorphingestützte Behandlung: Therapie für schwer heroinabhängige Personen mit Diacetylmorphin im Rahmen einer ärztlichen und psychosozialen Behandlung;
gute Laborpraxis: Qualitätssystem, das den organisatorischen Ablauf von Prüfungen, die Rahmenbedingungen, unter denen diese geplant, durchgeführt und überwacht werden, sowie die Aufzeichnungen dieser Prüfungen, die Berichterstattung darüber und die Archivierung der Aufzeichnungen umfasst;
psychoaktive Substanz: ein die Psyche des Menschen beeinflussender Stoff;
schwer heroinabhängig: als schwer heroinabhängig gilt, wer die Diagnosedefinition nach der Internationalen Klassifikation der Krankheiten der Weltgesundheitsorganisation (WHO), International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems, ICD-11 in der Version 01/2023, publiziert im Januar 2023, erfüllt5;
Gesundheit: Zustand des vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlergehens im Sinne der WHO6.