Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
Bewertungskategorien
Art. 72 Inhalt und Form 1 Die Berichte über die Ergebnisse klinischer Versuche müssen mindestens die Angaben nach Anhang 5 enthalten. 2 Sie können in einer der Amtssprachen oder in Englisch veröffentlicht werden. 10. Kapitel: Information / 3. Abschnitt: Veröffentlichung von Ergebnissen klinischer Ve