Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
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Art. 90 1 Diese Verordnung tritt unter Vorbehalt von Absatz 2 am 1. Januar 2019 in Kraft. 2 Die Artikel 37 Absätze 2 und 3 sowie 51 treten am 1. Januar 2020 in Kraft. 12. Kapitel: Schlussbestimmungen / 3. Abschnitt: Inkrafttreten