Diese Verordnung regelt die Anforderungen an die Zulassung eines verwendungsfertigen Arzneimittels, an dessen Kennzeichnung und an die Arzneimittelinformation sowie die behördliche Chargenfreigabe.
Art. 1 – Gegenstand
Art. 1
Gegenstand
- 4 SR 812.212.24
- 5 Fassung gemäss Ziff. I der V des Institutsrats vom 7. Sept. 2018, in Kraft seit 1. Jan. 2019 (AS 2018 3621).
- Gliederungspfad
- 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.07.2026
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Art. 1 Gegenstand 1 Diese Verordnung regelt die Anforderungen an die Zulassung eines verwendungsfertigen Arzneimittels, an dessen Kennzeichnung und an die Arzneimittelinformation sowie die behördliche Chargenfreigabe. 2 Vorbehalten bleiben die besonderen Bestimmungen für die Komplementär- und Phytoa
- SR-Nummer
- SR 812.212.22
- Dokumentart
- Verordnung
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 09.11.2001
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht