Der Bundesrat erlässt Vorschriften über den Verkehr mit Abfällen, deren umweltverträgliche Entsorgung besondere Massnahmen erfordert (Sonderabfälle). Er regelt dabei auch die Ein‑, Aus- und Durchfuhr und berücksichtigt insbesondere die Interessen der regionalen grenzüberschreitenden Zusammenarbeit sowie die Umweltverträglichkeit der Entsorgungsmöglichkeiten im In- und Ausland. Er kann auch Vorschriften für Unternehmungen erlassen, die von der Schweiz aus den Verkehr mit Sonderabfällen organisieren oder daran beteiligt sind.
Er schreibt insbesondere vor, dass Sonderabfälle:
für die Übergabe im Inland sowie für die Ein‑, Aus- und Durchfuhr gekennzeichnet werden müssen;
im Inland nur an Unternehmungen übergeben werden dürfen, die über eine Bewilligung nach Buchstabe d verfügen;
nur mit einer Bewilligung des Bundesamts ausgeführt werden dürfen;
nur von Unternehmungen entgegengenommen oder eingeführt werden dürfen, die über eine Bewilligung des Kantons verfügen.
Diese Bewilligungen werden erteilt, wenn Gewähr für eine umweltverträgliche Entsorgung der Abfälle besteht.
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