Unterliegt die Organisation im Verfahren, so werden ihr für die Beschwerdeführung vor Bundesbehörden die Kosten auferlegt.
Art. 55e – Verfahrenskosten
Art. 55e148
Verfahrenskosten
- 148 Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 20. Dez. 2006, in Kraft seit 1. Juli 2007 (AS 2007 2701; BBl 2005 5351, 5391).
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.04.2026
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Art. 55e Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 20. Dez. 2006, in Kraft seit 1. Juli 2007 (AS 2007 2701; BBl 2005 5351, 5391). Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 20. Dez. 2006, in Kraft seit 1. Juli 2007 (AS 2007 2701; BBl 2005 5351, 5391). Verfahrenskosten Unterliegt die Organisation im Verfahren, so w
- SR-Nummer
- SR 814.01
- Dokumentart
- Bundesgesetz
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 07.10.1983
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht