Die Meldung muss enthalten:
Name, Adresse und geographische Koordinaten des Betriebs sowie die Anlagen nach Anhang 1;
Name und Adresse der Inhaberin;
die Menge des im vorangegangenen Kalenderjahr in die Luft, in das Wasser oder in den Boden freigesetzten Schadstoffs einschliesslich dessen Nummer (Anhang 2 erste Spalte);
die Menge des im vorangegangenen Kalenderjahr transferierten Sonderabfalls. Mit «R» (Recovery) ist anzugeben, ob der Sonderabfall für die Verwertung, oder mit «D» (Disposal), ob der Sonderabfall für die Beseitigung gemäss Anhang 3 bestimmt war; für den grenzüberschreitenden Transfer sind zusätzlich Name und Adresse des Abfallverwertungs- oder Abfallbeseitigungsbetriebs sowie der Ort der Verwertung oder Beseitigung anzugeben;
die Menge des im vorangegangenen Kalenderjahr transferierten anderen Abfalls. Mit «R» (Recovery) ist anzugeben, ob der Abfall für die Verwertung, oder mit «D» (Disposal), ob der Abfall für die Beseitigung gemäss Anhang 3 bestimmt war.
die Menge des im vorangegangenen Kalenderjahr in Abwasser transferierten Schadstoffs einschliesslich dessen Nummer (Anhang 2 erste Spalte); und
die Methoden zur Bestimmung der Informationen in den Buchstaben c–f mit der Angabe, ob diese auf Messungen, Berechnungen oder Schätzungen beruhen.
Die Methode zur Erhebung der Informationen über die Freisetzung und den Transfer ist so zu wählen, dass die besten verfügbaren Informationen gewonnen werden; dabei soll, wenn möglich, eine international anerkannte Methode gewählt werden.
Die Informationen sind direkt in das vom BAFU zur Verfügung gestellte vertrauliche Register einzutragen; ausnahmsweise können sie auf andere Weise dem BAFU übermittelt werden. Das BAFU bestimmt das Format der Daten.
Wer dem Bund Informationen nach Absatz 1 bereits aufgrund anderer Vorschriften übermittelt hat, kann ihm die Berechtigung erteilen, diese in das Register nach Absatz 3 einzutragen; das BAFU kann die aufgrund anderer Vorschriften erhobenen Informationen, die sich für eine Übertragung in das Register eignen, von anderen Bundesstellen verlangen und führt eine Liste dieser Informationen.