Eine Inspektionsstelle hat folgende Aufgaben:
Sie bewertet im Rahmen einer regelmässigen Inspektion gestützt auf das Pflichtenheft des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) das System der Sorgfaltspflicht und dessen Anwendung durch den Erstinverkehrbringer; gegebenenfalls empfiehlt sie geeignete Massnahmen.
Sie unterrichtet die Behörden bei erheblichen oder wiederholten Verstössen der Erstinverkehrbringer.
Sie dokumentiert Informationen und Handlungen nach den Buchstaben a und b angemessen und bewahrt sie während fünf Jahren auf.