Dieses Gesetz bezweckt, die Gewässer vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen. Es dient insbesondere:
der Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen;
der Sicherstellung und haushälterischen Nutzung des Trink- und Brauchwassers;
der Erhaltung natürlicher Lebensräume für die einheimische Tier- und Pflanzenwelt;
der Erhaltung von Fischgewässern;
der Erhaltung der Gewässer als Landschaftselemente;
der landwirtschaftlichen Bewässerung;
der Benützung zur Erholung;
der Sicherung der natürlichen Funktion des Wasserkreislaufs.