Das BFE und das BAFU veröffentlichen auf ihrer Website unter Wahrung des Fabrikations- und Geschäftsgeheimnisses die Branchenfahrpläne sowie Informationen zu den geförderten Massnahmen.
Art. 20 – Veröffentlichung von Informationen
Art. 20
Veröffentlichung von Informationen
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.01.2026
Verfügbare Sprachversionen
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Art. 20 Veröffentlichung von Informationen Das BFE und das BAFU veröffentlichen auf ihrer Website unter Wahrung des Fabrikations- und Geschäftsgeheimnisses die Branchenfahrpläne sowie Informationen zu den geförderten Massnahmen. 3. Kapitel: Förderungen / 2. Abschnitt: Förderung von neuartigen Techno
- SR-Nummer
- SR 814.310.1
- Dokumentart
- Verordnung
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 27.11.2024
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht