Eine Bewilligung braucht, wer:
mit radioaktiven Stoffen oder mit Apparaten und Gegenständen umgeht, die radioaktive Stoffe enthalten;
Anlagen und Apparate, die ionisierende Strahlen aussenden können, herstellt, vertreibt, einrichtet oder benutzt;
ionisierende Strahlen und radioaktive Stoffe am menschlichen Körper anwendet.