Die Lieferantin oder der Lieferant muss zu jeder medizinischen Quelle ein Quellenzertifikat der Herstellerin oder des Herstellers beilegen, aus dem mindestens folgende Angaben ersichtlich sind:
ISO-Klassifizierung aufgrund einer Typenprüfung;
Radionuklid, physikalische/chemische Form, Aktivität, Art und Abmessung der Kapselung, Herstellungs- und Messdatum;
Ergebnisse der Dichtheits- und Kontaminationsfreiheitsprüfung.