Diese Verordnung regelt die Gebühren für Massnahmen, Dienstleistungen und Verfügungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) und der von ihm beauftragten Stellen auf dem Gebiet des Strahlenschutzes.
Art. 1 – Gegenstand
Art. 1
Gegenstand
- Gliederungspfad
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.02.2021
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Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
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Art. 1 Gegenstand Diese Verordnung regelt die Gebühren für Massnahmen, Dienstleistungen und Verfügungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) und der von ihm beauftragten Stellen auf dem Gebiet des Strahlenschutzes.
- SR-Nummer
- SR 814.56
- Dokumentart
- Verordnung
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 26.04.2017
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht