Holzabfälle, welche die Anforderungen nach Anhang 7 Ziffer 1 erfüllen, dürfen für die stoffliche Verwertung in Holzwerkstoffen eingesetzt werden.
Holzabfälle, welche die Anforderungen nach Anhang 7 Ziffer 2 erfüllen, dürfen in Altholzfeuerungen thermisch verwertet werden.