Quecksilberabfälle nach Artikel 3 Buchstabe fbis Ziffern 1 und 2 sind umweltverträglich und nach dem Stand der Technik zu entsorgen.
Quecksilberabfälle nach Artikel 3 Buchstabe fbis Ziffer 3 sind umweltverträglich und nach dem Stand der Technik zu behandeln und abzulagern.