Art. 30 – Durchfuhr
Art. 3056
- 56 Aufgehoben durch Ziff. I der V vom 23. März 2016, mit Wirkung seit 1. Juli 2016 (AS 2016 1117).
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.08.2025
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Art. 30 Aufgehoben durch Ziff. I der V vom 23. März 2016, mit Wirkung seit 1. Juli 2016 (AS 2016 1117). Aufgehoben durch Ziff. I der V vom 23. März 2016, mit Wirkung seit 1. Juli 2016 (AS 2016 1117). 3. Kapitel: Grenzüberschreitender Verkehr mit Abfällen / 4. Abschnitt: Durchfuhr
- SR-Nummer
- SR 814.610
- Dokumentart
- Verordnung
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 22.06.2005
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht