Der Abgabesatz nach Artikel 3 Absatz 1 gilt ab dem 1. Januar 2017. Bis zum 1. Januar 2017 beträgt der Abgabesatz für im Inland abgelagerte Abfälle:
bei Deponien des Typs B: 3 Fr./t;
bei Deponien des Typs C: 17 Fr./t;
bei Deponien der Typen D und E: 15 Fr./t.