Die Prüfungsstellen haben folgende Aufgaben:
Sie führen die Fachprüfungen durch; dabei sorgen sie dafür, dass die Prüfungen bei Bedarf in allen Amtssprachen angeboten werden.
Sie stellen sicher, dass eine nicht bestandene Prüfung höchstens zweimal wiederholt werden kann.
Sie bestimmen die Expertinnen und Experten.
Sie stellen die Fachbewilligungen aus.
Sie melden dem BAG die Personen, denen eine Fachbewilligung ausgestellt wurde.
Sie führen ein nicht öffentliches Verzeichnis über die von ihnen ausgestellten Fachbewilligungen.
Sie bewahren alle Unterlagen der Fachprüfung während fünf Jahren auf.
Sie erstatten dem BAG jährlich Bericht und machen darin die folgenden Angaben:
Anzahl durchgeführter Prüfungen;
Erfolgsquote, aufgeschlüsselt nach den fünf in Anhang 1 gelisteten Themengebieten;
Erfolgsquote für den praktischen Prüfungsteil;
Unregelmässigkeiten oder besondere Vorkommnisse im Rahmen der Prüfungen, wie eine auffällig hohe Zahl an Falschantworten in Bezug auf bestimmte Prüfungsfragen, oder den fünf Themengebieten gemäss Anhang 1.