Die Fachbewilligung hat eine Gültigkeitsdauer von fünf Jahren.
Sie verlängert sich um jeweils fünf Jahre, sofern die Inhaberin oder der Inhaber einer Fachbewilligung innerhalb von fünf Jahren vor Ablauf der Gültigkeitsdauer eine Weiterbildung nach Anhang 3 absolviert hat.
Die Bestätigung über die absolvierte Weiterbildung gilt als Nachweis der Verlängerung.