Die Prüfungsstellen haben folgende Aufgaben und Befugnisse:
Sie führen die Fachprüfungen gemäss Anhang 2 durch.
Sie bieten in Absprache mit dem Fachprüfungsausschuss Vorbereitungskurse an.
Sie bestimmen die Expertinnen und Experten und schulen sie hinsichtlich ihrer Aufgaben.
Sie bewahren die Prüfungen der Fachprüfung während mindestens fünf Jahren auf.