Im Fachprüfungsausschuss sind die folgenden Organisationen und Behörden mit je einer oder einem Delegierten vertreten:
die Organisation der Arbeitswelt (OdA) Jardin Suisse;
das Staatssekretariat für Wirtschaft;
die kantonalen Vollzugsbehörden;
ein Schweizerischer Fachverband der Hauswarte;
die Vereinigung Schweizerischer Stadtgärtnereien und Gartenbauämter;
die vom BAFU bezeichnete Vertretung der gartenbaulichen Forschungsstellen;
die vom BAFU bezeichnete Vertretung der Umweltverbände.
Die OdA Jardin Suisse führt den Vorsitz.
Der Fachprüfungsausschuss ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit der Mitglieder anwesend ist. Der Fachprüfungsausschuss fasst seine Beschlüsse mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder; jedes Mitglied verfügt über eine Stimme. Bei Stimmengleichheit gibt die Präsidentin oder der Präsident den Stichentscheid.
Der Fachprüfungsausschuss hat folgende Aufgaben und Befugnisse:
Er anerkennt und überwacht die Prüfungsstellen.
Er stellt sicher, dass bei vorhandener Nachfrage Prüfungsvorbereitungskurse angeboten werden.
Er überprüft die Qualität der Vorbereitungskurse und Fachprüfungen stichprobenartig und fordert die Prüfungsstellen gegebenenfalls dazu auf, Korrekturmassnahmen zu ergreifen.
Er berät das BAFU hinsichtlich der Anerkennung der Weiterbildungseinrichtungen und gegebenenfalls in Bezug auf die Aktualisierung der Anhänge.
Er schlägt einen Aufgabenkatalog für die Fachprüfungen gemäss Anhang 2 Ziffer 3.4 vor.
Er wählt alle fünf Jahre aus der Liste in Anhang 1 Ziffer 2 die Themen aus, die in den Weiterbildungen zu optionalen Themen gemäss Anhang 3 zu vermitteln sind.
Er vergleicht die Kompetenzen und die Kenntnisse einer Inhaberin oder eines Inhabers einer Fachbewilligung Landwirtschaft gemäss der VFB-L7 mit den Anforderungen nach Anhang 1 und legt fest, ob eine Teilprüfung für die Erlangung der Fachbewilligung Gartenbau ausreichend ist.
Die OdA Jardin Suisse nimmt innerhalb des Fachprüfungsausschusses folgende Aufgaben und Befugnisse wahr:
Sie unterstützt den Fachprüfungsausschuss bei seinen administrativen Aufgaben und bei der Organisation seiner Sitzungen.
Sie koordiniert die Fachprüfungen.
Sie erstattet dem BAFU jährlich Bericht über die Tätigkeiten des Prüfungsausschusses, der Prüfungsstellen und der Weiterbildungseinrichtungen.