Der Vorsitz des Koordinationsorgans zur Förderung der fachlichen Zusammenarbeit im Bereich der Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen (Koordinationsorgan Epidemiengesetz) wird vom BAG ausgeübt. Das Sekretariat wird vom BAG geführt.
Das Koordinationsorgan Epidemiengesetz gibt sich ein Organisationsreglement.