Dieses Gesetz regelt den Schutz des Menschen vor übertragbaren Krankheiten und sieht die dazu nötigen Massnahmen vor.
Art. 1 – Gegenstand
Kontingente vergleichen
Art. 1
Gegenstand
- Gliederungspfad
- 1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen und Grundsätze
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.08.2025
Verfügbare Sprachversionen
Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
Bewertungskategorien
Erlassnavigation
Die vollständige Gliederung wird geladen
Der aufgerufene Inhalt ist bereits verfügbar. Artikel, Anhänge und weitere Gliederungsknoten werden vollständig ergänzt.
Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
rechtundgesetz.ch bietet Orientierung und Suche in öffentlich zugänglichen Rechtsinformationen, aber keine Rechtsberatung.
SR-Inhalt lesen
SR-Inhalt lesen
Kontingente vergleichen
Der Inhalt ist derzeit nicht darstellbar.
- Erlass-Kontext
- Gliederungspfad
Stand
–
Letzter RUG Snapshot
–
Artikel-Version
Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
Bewertungskategorien
Art. 1 Gegenstand Dieses Gesetz regelt den Schutz des Menschen vor übertragbaren Krankheiten und sieht die dazu nötigen Massnahmen vor. 1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen und Grundsätze
- SR-Nummer
- SR 818.101
- Dokumentart
- Bundesgesetz
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 28.09.2012
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht