Der Bundesrat legt unter Einbezug der Kantone die Ziele und Strategien der Erkennung, Überwachung, Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten fest.
Bei der Festlegung der Ziele und Strategien sind insbesondere zu berücksichtigen:
die Erkenntnisse der Berichterstattung nach Artikel 76;
internationale Empfehlungen und Richtlinien;
der aktuelle Stand der Wissenschaft.
Bund und Kantone überprüfen aufgrund der Berichterstattung, ob die Ziele erreicht sind, und ergreifen bei Bedarf entsprechende Massnahmen.