Die Vollzugsorgane des Bundes und der Kantone können Gebühren für die durchgeführten Kontrollen und die getroffenen Massnahmen erheben, es sei denn, die Kontrollen führen zu keinen Beanstandungen.
Der Bundesrat regelt die Gebühren für die Kontrollen und die Massnahmen der Vollzugsorgane des Bundes.