Art. 76 – Bund
Art. 7647
- 47 Aufgehoben durch Ziff. I der V vom 6. Juli 2011, mit Wirkung seit 1. Aug. 2011 (AS 2011 3381).
- Gliederungspfad
- 7. Kapitel: Aufgaben und Organisation der Behörden 1. Abschnitt: Bund
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.09.2024
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Art. 76 Aufgehoben durch Ziff. I der V vom 6. Juli 2011, mit Wirkung seit 1. Aug. 2011 (AS 2011 3381). Aufgehoben durch Ziff. I der V vom 6. Juli 2011, mit Wirkung seit 1. Aug. 2011 (AS 2011 3381). 7. Kapitel: Aufgaben und Organisation der Behörden / 1. Abschnitt: Bund
- SR-Nummer
- SR 822.111
- Dokumentart
- Verordnung
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 10.05.2000
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht