Consolidation: 822.112.1 - 2019-09-01
Erlass-Einleitung
Vorspann und Einleitung des offiziellen Erlasses.
822.112.1
Verordnung des WBF
zur Bezeichnung der Bahnhöfe und Flughäfen gemäss Artikel 26a Absatz 2 der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz
vom 16. Juni 2006 (Stand am 1. September 2019)
Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) 1,
gestützt auf die Artikel 26a Absatz 2 der Verordnung 2 vom 10. Mai 20002 zum Arbeitsgesetz (ArGV 2),
verordnet:
- 1 Die Bezeichnung der Verwaltungseinheit wurde in Anwendung von Art. 16 Abs. 3 der Publikationsverordnung vom 17. Nov. 2004 (AS 2004 4937) auf den 1. Jan. 2013 angepasst. Die Anpassung wurde im ganzen Text vorgenommen.
- 2 SR 822.112
- SR-Nummer
- SR 822.112.1
- Dokumentart
- Verordnung
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.09.2019
- Dokumentdatum
- 16.06.2006
- Quelle
- Fedlex
- Importiert/geprüft am
- 21.09.2026
- Rechtsbereich
- Landesrecht
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- SR-Nummer
- SR 822.112.1
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- Sprache
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- Dokumentdatum
- 16.06.2006
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
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