Der Anspruch der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf mindestens 4 Wochen bezahlte Ferien je Kalenderjahr erhöht sich auf:
5 Wochen bis und mit dem Kalenderjahr, in dem das 20. Altersjahr vollendet wird;
5 Wochen vom Beginn des Kalenderjahres, in dem das 50. Altersjahr vollendet wird;
6 Wochen vom Beginn des Kalenderjahres, in dem das 60. Altersjahr vollendet wird.