Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
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Art. 23 Vorzeitiger Abbruch eines Einsatzes 1 Die Vollzugsstelle kann einen Einsatz aus wichtigen Gründen vorzeitig abbrechen. 2 Gegen diese Verfügung können die zivildienstleistende Person und der Einsatzbetrieb Beschwerde erheben. Drittes Kapitel: Leistung des Zivildienstes