Die Anstalt ist für die Rechnungsführung der Vermögensbewirtschaftung einschliesslich ihrer dadurch entstehenden Betriebs- und Verwaltungskosten verantwortlich. Sie weist monatlich das Finanzergebnis den drei Ausgleichsfonds anteilsmässig im Verhältnis ihrer Beteiligung an den jeweiligen Anlagen zu.
Die Anstalt erstellt eine aggregierte Anstaltsrechnung; sie stützt sich dabei auf die von der Zentralen Ausgleichsstelle nach Artikel 71 Absatz 1bis AHVG10 erstellten Jahresrechnungen von AHV, IV und EO.